Um nach einem unverschuldeten Unfall den Schadensersatzanspruch gegenüber dem Unfallgegner, bzw. dessen Versicherung, in vollem Umfang geltend zu machen, muss der Schaden genau beziffert werden. Dafür wird ein Gutachten benötigt
Der Kostenvoranschlag ist sozusagen die „kleine Variante“ des KFZ-Gutachtens. Er ist deutlich günstiger und schneller anzufertigen, besitzt aber nicht ansatzweise die Präzision eines echten Schadensgutachtens. Somit bringt er für den Fahrzeughalter den Nachteil mit, die Schadenhöhe allenfalls grob eingrenzen, aber nicht detailliert benennen zu können.
Ein verbindlicher Kostenvoranschlag kommt nur für Bagatellschäden bis ca. 1.000 Euro Reparaturkosten als Abrechnungsgrundlage in Frage. Die Kosten eines Gutachtens werden erst jenseits dieser Grenze von der gegnerischen Versicherung übernommen.
In einem Schadengutachten wird der entstandene Schaden an Ihrem Fahrzeug exakt ermittelt.
Es ist ein wichtiges Dokument für Versicherungen, Gerichte und nicht zuletzt auch für Sie, da es eine objektive Bewertung des Schadens bietet und als Grundlage für die Schadensregulierung dient. Es hilft, Streitigkeiten und unklare Situationen zu vermeiden und eine schnelle und faire Schadensregulierung zu ermöglichen.
Dazu gehört natürlich auch die Sicherung von Ansprüchen.
Unsere neutrales Schadengutachten liefert Ihnen die Grundlage um alle Ihre Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Wir garantieren Ihnen darüber hinaus eine schnelle und flexible Auftragsabwicklung.
Die Leistungen unserer Unfallgutachten im Überblick:
Besichtigung des Fahrzeuges und Fotodokumentation.
Fahrzeugzustandsbeurteilung / Beweissicherung
Detaillierte Reparaturkostenkalkulation
Bestimmung der Reparaturdauer
Bei Totalschäden: Bestimmung von Fahrzeugwert und Wiederbeschaffungsdauer
Bestimmung des Restwertes
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Versicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen..
Achten Sie immer auf einen unabhängigen und objektiven KFZ-Sachverständigen! Ein KFZ-Sachverständiger der gegnerischen Versicherung vertritt in erster Linie die Interessen der Versicherung, die für den Schaden aufkommen muss. Nutzen Sie Ihr Recht und wählen nach einem unverschuldeten Unfall Ihren KFZ-Sachverständigen selbst – unabhängig von Versicherungen. So können Sie sicher sein, dass Ihr Schaden in vollem Umfang von der generischen Versicherung anerkannt wird. Die Kosten für den KFZ-Gutachter werden komplett von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Ein Unfallgutachten ist Ihr gutes Recht! Selbst als aufmerksamer Verkehrsteilnehmer kann es Ihnen passieren, in einen Unfall verwickelt zu werden. Neben Dellen, Kratzern und Blechschäden folgt dann oft noch Ärger mit dem Unfallgegner und der Versicherung. Nutzen Sie deshalb Ihr Recht auf ein unabhängiges Unfallgutachten. Mit einem Gutachten von TÜ Hellweg sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Auch wenn Sie eine Teilschuld an dem Unfall mittragen oder die Schuldfrage noch nicht geklärt ist, können Sie ein unabhängiges Gutachten bestellen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Beweissicherung und Dokumentation des Schadens. Bei einer Teilschuld werden z.B. die Kosten für das Gutachten anteilsmäßig geteilt. Gerne beraten wir Sie in diesem speziellen Fall persönlich.
Nach einem Verkehrsunfall haftet an Fahrzeugen der Makel „Unfallfahrzeug“, selbst wenn es fachmännisch in einer Werkstatt repariert wurde. Was sich zunächst logisch anhört, hat für Geschädigte unmittelbare finanzielle Konsequenzen: Bei einem späteren Verkauf ließe sich ein geringerer Preis durch die unfallbedingte Wertminderung erzielen. Diese Differenz im Vergleich zum Preis unfallfreier Fahrzeuge wird merkantile Wertminderung genannt. Der Minderwert ist ein fiktiver Wert und wird durch den Sachverständigen im Gutachten gesondert ausgewiesen.
Noch offene Fragen?
Fall Sie weitere Fragen haben, können Sie uns telefonisch, per Mail oder über das Kontaktformular erreichen:
Telefon: 02921-345 2982
